Rechtspaket
1| Checkliste: Geschäftsordnung, Geschäftsführung
<div class='_14px w-richtext'><strong>Definition:</strong> In einer Geschäftsordnung für die Geschäftsführung können Kompetenzen und Verfahren der Geschäftsführung detailliert geregelt werden. Ein wesentlicher Bestandteil ist häufig ein Katalog für operative Maßnahmen, bei denen die Geschäftsführung die Zustimmung der Gesellschafter einholen muss.<br><br><strong>Abstimmung mit anderen Dokumenten:</strong> Die Zustimmungserfordernisse, Informationspflichten und sonstigen Gegenstände der Geschäftsordnung sind eng mit den anderen Dokumenten der Gesellschaft abzustimmen. Insbesondere die Frage, welches Organ die Zustimmung erteilt/verweigert, muss mit dem Gesellschaftsvertrag, der Gesellschaftervereinbarung und einer etwaigen Geschäftsordnung für den Beirat abgestimmt werden,</div>
<div class='_14px w-richtext'><strong>Erlass:</strong> Die Geschäftsordnung für die Geschäftsführung kann entweder von den Gesellschaftern der betroffenen Gesellschaft, von einem Beirat oder Aufsichtsrat, oder von den Geschäftsführern selbst erlassen werden. Die Geschäftsordnung wird dabei dem entsprechenden Erlassbeschluss (also z.B. Gesellschafter-, Beirats- oder Geschäftsführungsbeschluss) als Anlage beigefügt und erlangt so Gültigkeit. Alternativ kann die Geschäftsordnung auch einer Gesellschaftervereinbarung als Anlage beigefügt werden und so Gültigkeit erlangen.<br><br>Welches Organ zuständig ist, ergibt sich normalerweise aus den Gesellschaftsdokumenten (z.B. Gesellschaftsvertrag oder Gesellschaftervereinbarung).<br><br>Der Regelfall ist, dass die Gesellschafter der Gesellschaft die Geschäftsordnung für die Geschäftsführung erlassen oder dass die Geschäftsordnung einer Gesellschaftervereinbarung als Anlage beigefügt ist und so Gültigkeit erlangt.<br><br><strong>Einzuholende Zustimmungen:</strong> Zusätzlich ist ggf. die Zustimmung von bestimmten Gesellschaftern oder einem Beirat einzuholen. Ob Zustimmungserfordernisse bestehen, ergibt sich ebenfalls aus den Gesellschaftsdokumenten.<br><br><strong>Konzernsachverhalt:</strong> In einem Konzernsachverhalt sollten die Gesellschaftsdokumente sowohl für die betroffene Gesellschaft als auch für eine etwaige Muttergesellschaft geprüft werden, um Zuständigkeiten und Zustimmungserfordernisse korrekt zu identifizieren.</div>
<div class='_14px w-richtext'><div class="toggle"> <h4 class="toggle-header"><strong>Rechte und Pflichten der Geschäftsführung</strong></h4> <div class="toggle-content"> <p>Diese Klausel legt im Wesentlichen fest, dass die Geschäftsführer die Gesellschaft und ihre Tochtergesellschaften mit Sorgfalt sowie in Übereinstimmung mit ihren Dienstverträgen, den gesetzlichen Bestimmungen, der Satzung der Gesellschaft, dieser Geschäftsordnung und den Beschlüssen und Empfehlungen der Gesellschafter der Gesellschaft zu führen haben.</p> </div> </div><div class="toggle"> <h4 class="toggle-header"><strong>Budget</strong></h4> <div class="toggle-content"> <p>Diese Klausel legt fest, dass die Geschäftsführung für das jeweils folgende Geschäftsjahr ein Budget 30 Tage vor Beginn des Geschäftsjahres dem Beirat (Option 1) oder den Gesellschaftern (Option 2) zur Genehmigung vorlegen.</p> </div> </div><div class="toggle"> <h4 class="toggle-header"><strong>Zustimmungsvorbehalte</strong></h4> <div class="toggle-content"> <p>Dieser Abschnitt bildet den Kern des Dokuments. Hiernach bedürfen alle Maßnahmen und Vorgänge, die nicht dem regulären Geschäftsverlauf entsprechen (bezeichnet als “Wesentliche Geschäftsvorgänge”), der vorherigen Zustimmung des Beirats (Option 1) oder der Gesellschafter (Option 2) der Gesellschaft. <br> <br>Im Folgenden listet die Klausel einzelne Vorgänge und Maßnahmen auf, die stets als Wesentliche Geschäftsvorgänge gelten und daher der Zustimmung bedürfen. <br> <br>Die Inhalte der Liste und die verwendeten Schwellenwerte sind an die individuellen Bedürfnisse anzupassen.</p> </div> </div></div>
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3| Erstanalyse
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