Rechtspaket
1| Checkliste: Geschäftsordnung, Beirat
<div class='_14px w-richtext'><strong>Definition:</strong> In einer Geschäftsordnung für den Beirat können Kompetenzen und Verfahren des Beirats detailliert geregelt werden. Wesentliche Bestandteile sind häufig die Entsendungs-/Abberufungsvorschriften von Beiratsmitgliedern und Beobachtern sowie die Verfahrensbestimmungen zu Beiratssitzungen und Beiratsbeschlüssen.<br><br><strong>Abstimmung mit anderen Dokumenten:</strong> Die Rechte und Pflichten des Beirats sowie die Verfahrensvorschriften sind eng mit den anderen Dokumenten der Gesellschaft abzustimmen. Bestimmte Aspekte des Beirats werden manchmal auch bereits abschließend in anderen Gesellschaftsdokumenten (insb. Gesellschaftsvertrag oder Gesellschaftervereinbarung) geregelt, sodass die Geschäftsordnung insoweit verweisen kann.<br><br><strong>Beschlussarten:</strong> Der Beirat fasst seine Beschlüsse entweder in förmlichen Sitzungen oder formlos im Wege des sog. schriftlichen Verfahrens. Im schriftlichen Verfahren unterzeichnen die Beiratsmitglieder lediglich ein Dokument mit Beschlüssen, denen sie (in der Regel unisono) zustimmen.<br><br><strong>Template für den Beiratsbeschluss:</strong> Das ebenfalls diesem Rechtspaket beigefügte Template für den Beiratsbeschluss ist auf eine einstimmige, formlose Beschlussfassung im schriftlichen Verfahren angelegt. Daher verzichten die Beiratsmitglieder auch einleitend auf sämtliche Form- und Fristerfordernisse, die ggf. anwendbar sind. Soll hingegen eine förmliche Beiratssitzung abgehalten werden, ist ein Protokoll anzufertigen. Frage dieses bitte separat bei uns an.</div>
<div class='_14px w-richtext'><strong>Erlass:</strong> Die Geschäftsordnung für den Beirat wird in der Regel von den Gesellschaftern der betroffenen Gesellschaft erlassen werden. Die Geschäftsordnung wird dabei dem entsprechenden Gesellschafterbeschluss als Anlage beigefügt und erlangt so Gültigkeit. Alternativ kann die Geschäftsordnung auch einer Gesellschaftervereinbarung als Anlage beigefügt werden und so Gültigkeit erlangen.<br><br>Welches Organ genau zuständig ist, ergibt sich normalerweise aus den Gesellschaftsdokumenten (z.B. Gesellschaftsvertrag oder Gesellschaftervereinbarung).<br><br><strong>Einzuholende Zustimmungen:</strong> Zusätzlich ist ggf. die Zustimmung von bestimmten Gesellschaftern (z.B. einem Investor) einzuholen. Ob Zustimmungserfordernisse bestehen, ergibt sich ebenfalls aus den Gesellschaftsdokumenten.<br><br><strong>Konzernsachverhalt:</strong> In einem Konzernsachverhalt sollten die Gesellschaftsdokumente sowohl für die betroffene Gesellschaft als auch für eine etwaige Muttergesellschaft geprüft werden, um Zuständigkeiten und Zustimmungserfordernisse korrekt zu identifizieren.<br><br><strong>Template für den Beiratsbeschluss:</strong> Das ebenfalls diesem Rechtspaket beigefügte Template für den Beiratsbeschluss ist auf eine einstimmige, formlose Beschlussfassung im schriftlichen Verfahren angelegt. Daher verzichten die Beiratsmitglieder auch einleitend auf sämtliche Form- und Fristerfordernisse, die ggf. anwendbar sind. Soll hingegen eine förmliche Beiratssitzung abgehalten werden, ist ein Protokoll anzufertigen. Frage dieses bitte separat bei uns an.</div>
<div class='_14px w-richtext'><div class="toggle"> <h4 class="toggle-header"><strong>Rechte und Pflichten des Beirats</strong></h4> <div class="toggle-content"> <p>Diese Klausel legt im Wesentlichen fest, dass die Beiratsmitglieder die Geschäfte des Beirats in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Bestimmungen, der Satzung der Gesellschaft, dieser Geschäftsordnung und den sonstigen Gesellschaftsdokumenten zu führen haben.</p> </div> </div><div class="toggle"> <h4 class="toggle-header"><strong>Mitglieder des Beirats</strong></h4> <div class="toggle-content"> <p>In dieser Vorschrift wird geregelt, welche Parteien Mitglieder (und optional zusätzlich Beobachter) in den Beirat entsenden dürfen. Zudem wird vorgesehen, dass der Beirat aus seiner Mitte einen Vorsitzenden wählt, der u.a. die Sitzungen leitet.</p> </div> </div><div class="toggle"> <h4 class="toggle-header"><strong>Sitzungen des Beirats</strong></h4> <div class="toggle-content"> <p>Hier wird alles Formales zu den Sitzungen des Beirats geregelt, insbesondere für die Einberufung von Sitzungen. Außerdem wird vorgesehen, dass die Beiratsmitglieder einstimmig auf die Einhaltung sämtlicher Form- und Fristerfordernisse verzichten können. Von dieser Vorschrift wird in der Praxis in Kombination mit der Durchführung eines schriftlichen Verfahrens (Ziff. 4.3 des Templates) häufig Gebrauch gemacht, um die förmlichen Vorschriften einer Sitzung und die Anfertigung eines Protokolls zu vermeiden.</p> </div> </div><div class="toggle"> <h4 class="toggle-header"><strong>Beschlüsse</strong></h4> <div class="toggle-content"> <p>In diesem wichtigen Abschnitt wird geregelt, dass Beschlüsse grundsätzlich in förmlichen Sitzungen gefasst werden. Außerdem wird in Ziff. 4.3 als Alternative hierzu das praktisch wichtige Umlaufverfahren geregelt. Schließlich wird festgelegt, mit welcher Mehrheit der Beirat entscheidet. Diese Vorschrift ist sorgfältig zu prüfen und ggf. anzupassen.</p> </div> </div><div class="toggle"> <h4 class="toggle-header"><strong>Vertraulichkeit</strong></h4> <div class="toggle-content"> <p>Dieser Abschnitt sieht eine marktübliche Verschwiegenheitspflicht für die Beiratsmitglieder und ggf. Beobachter vor.</p> </div> </div><div class="toggle"> <h4 class="toggle-header"><strong>Schlussbestimmungen</strong></h4> <div class="toggle-content"> <p>Dieser Abschnitt sieht diverse Schlussbestimmungen vor, insbesondere eine optionale Klausel für die Reisekostenerstattung und Regelungen, welche Mehrheit der Gesellschafter die Geschäftsordnung ändern oder aufheben kann.</p> </div> </div></div>
<div class='_14px w-richtext'><strong>Zeitschätzung für professionelle Erstellung:</strong><br>2 - 4 Tage<br><br><strong>Kostenschätzung für professionelle Erstellung:</strong><br>€ 750 - € 1.500</div>
3| Erstanalyse
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