Rechtspaket

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Deine Auswahl: Ordentliche Kündigung, Arbeitnehmer

1| Checkliste: Ordentliche Kündigung

Es handelt sich um allgemeine Informationen zu einem vorausgewählten Thema. Die Checkliste ersetzt nicht die individuelle Rechtsberatung. Für individuelle Fragen stehen Dir unsere Experten zur Verfügung.
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<div class='_14px w-richtext'><ol style='padding-left: 20px; margin-left: 0px;'><li style='padding-left: 10px;'><strong>Anwalt:</strong> Sollte der Fall hohes Streitpotenzial haben oder sonstige verkomplizierende Umstände vorliegen, sollte in jedem Fall ein Anwalt hinzugezogen werden, um die Kündigung rechtssicher auszugestalten und dem Arbeitnehmer zuzustellen. Der Rechtsexperte auf diesem Paket unterstützt Dich gern.</li><li style='padding-left: 10px;'><strong>Template individualisieren:</strong> Unten findest Du ein entsprechendes Template für eine Ordentliche Kündigung. Dieses muss auf Deinen Fall angepasst werden. Hierbei und beim weiteren Prozess helfen Dir gern unsere Rechtsexperten.</li><li style='padding-left: 10px;'><strong>Eigenhändige Unterschrift:</strong> Die Ordentliche Kündigung bedarf nach § 623 BGB der Schriftform. Das bedeutet, dass das Original des Kündigungsschreibens von einem (oder mehreren) Vertretungsberechtigten des Arbeitgebers (z.B. einem alleinvertretungsberechtigten Geschäftsführer) handschriftlich unterzeichnet sein muss. Die Unterschrift sollte unter Angabe des vollen Namens erfolgen.</li><li style='padding-left: 10px;'><strong>Richtige Person muss unterzeichnen:</strong> Es ist unbedingt darauf zu achten, dass der richtige Arbeitgeber und eine vertretungsberechtigte Person die Ordentliche Kündigung ausstellt. Gerade in Konzernstrukturen mit oft identischen Geschäftsführern wird häufig der Fehler gemacht, dass die Mutter- oder Schwestergesellschaft die Kündigung ausspricht und nicht der eigentliche Arbeitgeber.</li><li style='padding-left: 10px;'><strong>Ggf. Vollmacht beifügen:</strong> Wird die Ordentliche Kündigung nicht von einem gesetzlichen Vertreter (z.B. Geschäftsführer) des Arbeitgebers, sondern von einer anderen bevollmächtigten Person unterzeichnet, muss die Vollmacht im Original dem Kündigungsschreiben beigefügt werden.</li><li style='padding-left: 10px;'><strong>Zugang der Ordentlichen Kündigung beim Arbeitnehmer:</strong> Das Original des Kündigungsschreibens muss dem Arbeitnehmer zugestellt werden. Hierbei sind einige Dinge zu beachten:<ul style='margin-top: 0; margin-bottom: 20px; padding-left: 30px;'><li style='padding-left: 10px;'> Eine Übermittlung per E-Mail ist nicht ausreichend. </li><li style='padding-left: 10px;'> Die sicherste Methode ist der persönliche Zugang am Arbeitsplatz mit geeigneten Zeugen (nicht nur dem Geschäftsführer allein). </li><li style='padding-left: 10px;'> Idealerweise sollte der Arbeitnehmer den Erhalt sofort schriftlich auf einer zweiten Kopie des Kündigungsschreibens bestätigen.</li><li style='padding-left: 10px;'> Ist eine persönliche Übergabe nicht möglich, kann die Kündigung durch einen zuverlässigen Boten zugestellt werden, der das Dokument in den Briefkasten des Arbeitnehmers einwirft und dies schriftlich protokolliert. Hilfsweise kann die Kündigung auch durch einen Kurier oder per Einwurf-Einschreiben zugestellt werden.</li></ul></li><li style='padding-left: 10px;'><strong>Klagemöglichkeit des Arbeitnehmers:</strong> Innerhalb von 3 Wochen nach Zugang der Ordentlichen Kündigung kann der Arbeitnehmer eine Klage erheben, um die soziale Rechtfertigung oder sonstige Wirksamkeit der Ordentlichen Kündigung zu überprüfen.</li></ol></div>

<div class='_14px w-richtext'><strong>Eigenhändige Unterschrift:</strong> Dieses Dokument muss, um wirksam zu sein, eigenhändig unterschrieben werden. Eine digitale Unterschrift (z.B. DocuSign, eingescannte Unterschrift) genügt nicht.</div>

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<div class='_14px w-richtext'><div class="toggle"> <h4 class="toggle-header"><strong>Briefkopf des Arbeitgebers</strong></h4> <div class="toggle-content"> <p>Es ist unbedingt darauf zu achten, dass der richtige Arbeitgeber die Kündigung ausstellt, daher sollte darauf geachtet werden, dass der Briefkopf den richtigen Rechtsträger enthält.</p> </div> </div><div class="toggle"> <h4 class="toggle-header"><strong>Name und Anschrift des Arbeitnehmers</strong></h4> <div class="toggle-content"> <p>Das Original des Kündigungsschreibens muss dem Arbeitnehmer zugestellt werden. Die sicherste Methode ist der persönliche Zugang am Arbeitsplatz mit geeigneten Zeugen (nicht nur der Geschäftsführer allein). Idealerweise sollte der Arbeitnehmer den Erhalt sofort schriftlich auf einer zweiten Kopie des Kündigungsschreibens bestätigen.</p> </div> </div><div class="toggle"> <h4 class="toggle-header"><strong>Ort, Datum</strong></h4> <div class="toggle-content"> <p>Hier werden Ort und Datum der Kündigungserklärung angegeben.</p> </div> </div><div class="toggle"> <h4 class="toggle-header"><strong>Erklärung der Kündigung</strong></h4> <div class="toggle-content"> <p>Im Textkörper erklärt der Arbeitgeber die ordentliche Kündigung unter Angabe des Endes der Kündigungsfrist. Die Kündigungsfrist ergibt sich aus dem Vertrag und § 622 BGB.</p> </div> </div><div class="toggle"> <h4 class="toggle-header"><strong>Abfindungsangebot (optional)</strong></h4> <div class="toggle-content"> <p>Optional kann dem Arbeitnehmer in diesem Abschnitt eine Abfindung angeboten werden, wenn er die Klagefrist zur Kündigungsschutzklage verstreichen lässt. Die Berechnung der Abfindung erfolgt nach § 1a Abs. 2 KSchG.</p> </div> </div><div class="toggle"> <h4 class="toggle-header"><strong>Freistellung (optional)</strong></h4> <div class="toggle-content"> <p>Diese Klausel ist optional und bietet zwei Möglichkeiten, wie ein Arbeitnehmer nach der Kündigung von seinen Pflichten entbunden werden kann: Option 1 beinhaltet eine unwiderrufliche Freistellung, bei der der Arbeitnehmer von seinen Pflichten entbunden wird und bis zum Ende der Kündigungsfrist sein reguläres Entgelt erhält, wobei etwaige Urlaubs- und Freizeitguthaben abgezogen werden. Option 2 sieht eine widerrufliche Freistellung vor.</p> </div> </div><div class="toggle"> <h4 class="toggle-header"><strong>Anhörung des Betriebsrats (optional)</strong></h4> <div class="toggle-content"> <p>Besteht ein Betriebsrat, muss der Arbeitgeber vor einer betriebsbedingten Kündigung eines Arbeitnehmers den Betriebsrat anhören und ihn über die Kündigungsgründe informieren. Eine Kündigung ohne diese Anhörung wäre unwirksam. Der Betriebsrat hat das Recht, der Kündigung innerhalb einer Woche zu widersprechen, wenn besondere Gründe, wie sie in § 102 Abs. 3 Nr. 1 bis 5 BetrVG aufgeführt sind, erfüllt sind.</p> </div> </div><div class="toggle"> <h4 class="toggle-header"><strong>Rückgabe von Firmeneigentum</strong></h4> <div class="toggle-content"> <p>Diese Klausel besagt, dass der Arbeitnehmer verpflichtet ist, alle in seinem Besitz befindlichen Gegenstände zurückzugeben.</p> </div> </div><div class="toggle"> <h4 class="toggle-header"><strong>Hinweis zu Arbeitsplatzsuche & Meldepflicht</strong></h4> <div class="toggle-content"> <p>Diese Klausel weist den Arbeitnehmer auf seine Pflicht hin, sich aktiv um eine neue Beschäftigung zu bemühen und sich drei Monate vor der Beendigung des Arbeitsverhältnisses oder innerhalb von drei Tagen bei der Agentur für Arbeit zu melden, wenn die Kündigung später erfolgt.</p> </div> </div><div class="toggle"> <h4 class="toggle-header"><strong>Unterschrift des Arbeitgebers</strong></h4> <div class="toggle-content"> <p>Die Ordentliche Kündigung bedarf nach § 623 BGB der Schriftform. Das bedeutet, dass das Original des Kündigungsschreibens von einem (oder mehreren) Vertretungsberechtigten des Arbeitgebers handschriftlich unterzeichnet sein muss. Die Unterschrift sollte unter Angabe des vollen Namens erfolgen.</p> </div> </div><div class="toggle"> <h4 class="toggle-header"><strong>Zugang der Ordentlichen Kündigung beim Arbeitnehmer</strong></h4> <div class="toggle-content"> <p>Das Original des Kündigungsschreibens muss dem Arbeitnehmer zugestellt werden. Hierbei sind einige Dinge zu beachten: <br>- Eine Übermittlung per E-Mail ist nicht ausreichend. <br>- Die sicherste Methode ist der persönliche Zugang am Arbeitsplatz mit geeigneten Zeugen (nicht nur dem Geschäftsführer allein). <br>- Idealerweise sollte der Arbeitnehmer den Erhalt sofort schriftlich auf einer zweiten Kopie des Kündigungsschreibens bestätigen. <br>- Ist eine persönliche Übergabe nicht möglich, kann die Kündigung durch einen zuverlässigen Boten zugestellt werden, der das Dokument in den Briefkasten des Arbeitnehmers einwirft und dies schriftlich protokolliert. Hilfsweise kann die Kündigung auch durch einen Kurier oder per Einwurf-Einschreiben zugestellt werden.</p> </div> </div><div class="toggle"> <h4 class="toggle-header"><strong>Unterschrift des Arbeitnehmers bei Erhalt</strong></h4> <div class="toggle-content"> <p>Die schriftliche Bestätigung des Arbeitnehmers bei Erhalt der Ordentlichen Kündigung ist für die Wirksamkeit der Ordentlichen Kündigung nicht erforderlich, sondern dient nur Beweiszwecken (s.o.). Hiervon zu trennen ist die Annahme der Änderungen durch den Arbeitnehmer in einem separaten Schreiben; diese hat schriftlich zu erfolgen (DocuSign oder Scan genügen nicht).</p> </div> </div></div>

<div class='_14px w-richtext'><strong>Zeitschätzung für professionelle Erstellung:</strong><br>2 - 4 Tage<br><br><strong>Kostenschätzung für professionelle Erstellung:</strong><br>€ 750 - € 1.500</div>

2| Templates

Die Templates müssen auf Deinen individuellen Fall angepasst werden. Unsere Experten helfen Dir hierbei. Anpassungen durch Dich oder Dritte sind nicht Teil unseres Einflussbereiches oder Services.
Unsere Experten beraten dich gerne bei der Umsetzung in Deinem konkreten Fall.

3| Erstanalyse

  • Unternehmerisch denkende Experten.
  • Experte wird mit Deinen Daten zu diesem Paket effektiv vorbereitet.
  • Kostenfreie Erstanalyse. Wenn gewünscht, professionelle Umsetzung.

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