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Wandeldarlehen

Das Wandeldarlehen bietet Startups einfachen Zugang zu Liquidität. Wandeldarlehen sind daher vor allem in der Frühphase das beliebteste Finanzierungsmittel. Erfahre im folgenden Beitrag, wie Wandeldarlehen funktionieren und welche Vorteile sie für Gründer und Investoren bieten können.
Rechtspaket erstellen
Übersicht über die Rechtspakete

Was ist ein Wandeldarlehen?

<div class='_14px w-richtext'><strong>Definition:</strong> Ein Wandeldarlehen ist eine Art Überbrückungsdarlehen, das Startups mit Liquidität versorgt, bis die nächste Finanzierungsrunde erfolgt. Das bedeutet, dass der Darlehensgeber (Investor) das Wandeldarlehen normalerweise bei der nächsten Finanzierungsrunde in Anteile an der Gesellschaft umwandeln kann.<br><br><strong>Laufzeit:</strong> Ein Wandeldarlehen hat in der Regel eine Laufzeit von 12-36 Monaten. Kommt es innerhalb der Laufzeit nicht zu einer Finanzierungsrunde, darf der Investor das Wandeldarlehen in der Regel nach Ablauf der Laufzeit, d.h. außerhalb einer Finanzierungsrunde, zu einer festen Bewertung wandeln.<br><br><strong>Anwendbares Recht:</strong> Dieses Velsa Template basiert auf deutschem Recht.</div>

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Formales

<div class='_14px w-richtext'><strong>Notar ja oder nein:</strong> Leider besteht seit geraumer Zeit Unsicherheit darüber, ob ein Wandeldarlehen schriftlich (z.B. mit DocuSign) abgeschlossen werden kann, oder ob die Parteien hierfür zu einem Notar müssen, um die Unterschrift des Darlehensgebers notariell zu beglaubigen oder gar den ganzen Vertrag notariell zu beurkunden.<br><br><strong>Risikohinweis bei fehlendem Notar:</strong> Bei größeren Summen empfehlen wir eine notarielle Beurkundung des Wandeldarlehens; wende dich hierfür einfach an den Notar auf diesem Rechtspaket. Bei geringen Summen empfehlen wir jedenfalls eine notarielle Beglaubigung; der Kosten- und administrative Aufwand einer Beglaubigung hält sich gegenüber einer Beurkundung stark in Grenzen.<br><br><strong>Folgen eines formunwirksamen Wandeldarlehens:</strong> Wird ein Wandeldarlehen nur schriftlich abgeschlossen, ist jedoch z.B. ein Gericht später der Meinung, dass ein Gang zum Notar erforderlich gewesen wäre, wird das Wandeldarlehen als von Anfang an unwirksam behandelt. Die Folge ist, dass das Wandeldarlehen von der Gesellschaft von Anfang an in bar zurückzuzahlen gewesen wäre. Dies führt ggf. dazu, dass die Gesellschaft als seit geraumer Zeit überschuldet anzusehen ist, was insolvenzrechtliche Pflichten und Haftungsrisiken nach sich ziehen würde.</div>

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Zeit & Kostenschätzung

<div class='_14px w-richtext'><strong>Zeitschätzung für professionelle Erstellung:</strong><br>4 - 5 Tage<br><br><strong>Kostenschätzung für professionelle Erstellung:</strong><br>€ 2.000 - € 5.000</div>

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