Arbeitsvertrag, Minijob

Minijobs sind geringfügige Beschäftigungen mit höchstens 556 Euro monatlichem Arbeitsentgelt oder einem Arbeitseinsatz von maximal 70 Tagen pro Kalenderjahr.
Ein Arbeitsvertrag kann entweder befristet oder unbefristet abgeschlossen werden. Eine Befristung muss schriftlich erfolgen, andernfalls gilt der Vertrag als unbefristet. Ein unbefristeter Vertrag hat keine feste Laufzeit und läuft auf unbestimmte Zeit.
Ein Teilzeit-Arbeitsvertrag ist letztlich ein Standard-Arbeitsvertrag, wobei der einzige Unterschied in der verkürzten Arbeitszeit liegt (Ziff. 3.1 des Templates). Stelle sicher, dass Teilzeitmitarbeiter nicht aufgrund ihrer reduzierten Arbeitszeit diskriminiert werden. Sie haben die gleichen Rechte und Pflichten wie Vollzeitmitarbeiter (§§ 4, 5 TzBfG).




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