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Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV)

Hier findest Du unser Rechtspaket zum Auftragsverarbeitungsvertrag (auch AVV oder DPA genannt). Enthält eine kostenfreie Erstanalyse mit einem Datenschutzexperten.
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Ein Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) regelt, wie ein Unternehmen (Auftragsverarbeiter, z.B. ein SaaS-Anbieter) im Auftrag eines anderen (Verantwortlicher, z.B. ein SaaS-Kunde) personenbezogene Daten verarbeitet. SaaS-Anbieter müssen z.B. oft mit Kunden und ggf. mit Dritt-Diensten, die der SaaS-Anbieter nutzt, AVVs abschließen. Die Pflicht, einen AVV abzuschließen, gilt aber für alle Unternehmen, die im Auftrag eines anderen personenbezogene Daten verarbeiten oder einen anderen mit einer solchen Verarbeitung beauftragen.

Marco Andersen
 Charlotte Dryander
Simon Krüger
Freddi Lange

152+ Startups & KMUs
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