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Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV)
Hier findest Du unser Rechtspaket zum Auftragsverarbeitungsvertrag (auch AVV oder DPA genannt). Enthält eine kostenfreie Erstanalyse mit einem Datenschutzexperten.
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Ein Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) regelt, wie ein Unternehmen (Auftragsverarbeiter, z.B. ein SaaS-Anbieter) im Auftrag eines anderen (Verantwortlicher, z.B. ein SaaS-Kunde) personenbezogene Daten verarbeitet. SaaS-Anbieter müssen z.B. oft mit Kunden und ggf. mit Dritt-Diensten, die der SaaS-Anbieter nutzt, AVVs abschließen. Die Pflicht, einen AVV abzuschließen, gilt aber für alle Unternehmen, die im Auftrag eines anderen personenbezogene Daten verarbeiten oder einen anderen mit einer solchen Verarbeitung beauftragen.




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