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Kooperation

Hier findest Du unsere Rechtspakete zu Kooperationsverträgen.
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Inhalte eines Rechtspakets

In einem Kooperationsvertrag verfolgen die Parteien einen gemeinsamen Zweck und vereinbaren hierfür die Vornahme bestimmter Maßnahmen, z.B. von Entwicklungsleistungen oder von Dienstleistungen. Kern eines Kooperationsvertrages sind in der Regel die einzelnen Beiträge der Parteien, Mitwirkungspflichten der jeweils anderen Partei, eventuelle Haftungs- und Gewährleistungsvorschriften, sowie, falls relevant, die Aufteilung von geistigen Eigentumsrechten.

Die erbrachten Leistungen, Mitwirkungspflichten, IP-Regelungen und andere Regelungsgegenstände einer Kooperation können sehr unterschiedliche Formen annehmen. Kooperationsverträge sind also sehr individuell. Besprich die genaue Ausgestaltung des Vertrags daher bitte mit dem Rechtsexperten auf deinem Paket.

Mit "Entwicklung" ist die Entwicklung von Software gemeint. Der Vertrag kann aber ohne Weiteres angepasst werden, sodass auch andere Entwicklungsarbeiten erfasst sind. Besprich dies bitte mit dem Rechtsexperten auf deinem Paket.

Marco Andersen
 Charlotte Dryander
Roman Steigertahl
Jan Hoffmann

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