Kooperationsvertrag, Leistungsaustausch

In einem Kooperationsvertrag verfolgen die Parteien einen gemeinsamen Zweck und vereinbaren hierfür die Vornahme bestimmter Maßnahmen, z.B. von Entwicklungsleistungen oder von Dienstleistungen. Kern eines Kooperationsvertrages sind in der Regel die einzelnen Beiträge der Parteien, Mitwirkungspflichten der jeweils anderen Partei, eventuelle Haftungs- und Gewährleistungsvorschriften, sowie, falls relevant, die Aufteilung von geistigen Eigentumsrechten.
Die erbrachten Leistungen, Mitwirkungspflichten, IP-Regelungen und andere Regelungsgegenstände einer Kooperation können sehr unterschiedliche Formen annehmen. Kooperationsverträge sind also sehr individuell. Besprich die genaue Ausgestaltung des Vertrags daher bitte mit dem Rechtsexperten auf deinem Paket.




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