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Vertrag Gemeinsame Verantwortliche
Dieser Vertrag muss abgeschlossen werden, wenn mindestens zwei Unternehmen personenbezogene Daten verarbeiten und diese hierbei gemeinsam die Zwecke der Datenverarbeitung festlegen.
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"Gemeinsame Verantwortliche" (englisch: "Joint Controllers") beziehen sich nach der DSGVO auf mehrere datenschutzrechtlich Verantwortliche, die gemeinsam die Zwecke und Mittel einer Datenverarbeitung festlegen. Gemeinsame Verantwortliche müssen eine datenschutzrechtliche Zusatzvereinbarung treffen, die bestimmte Details ihrer gemeinsamen Verantwortlichkeit regelt, den sog. Vertrag zur Gemeinsamen Verantwortlichkeit (englisch: Joint Controller Vereinbarung).




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