Kooperationsvertrag, Entwicklung

In einem Kooperationsvertrag verfolgen die Parteien einen gemeinsamen Zweck und vereinbaren hierfür die Vornahme bestimmter Maßnahmen, z.B. von Entwicklungsleistungen oder von Dienstleistungen. Kern eines Kooperationsvertrages sind in der Regel die einzelnen Beiträge der Parteien, Mitwirkungspflichten der jeweils anderen Partei, eventuelle Haftungs- und Gewährleistungsvorschriften, sowie, falls relevant, die Aufteilung von geistigen Eigentumsrechten.
Mit "Entwicklung" ist die Entwicklung von Software gemeint. Der Vertrag kann aber ohne Weiteres angepasst werden, sodass auch andere Entwicklungsarbeiten erfasst sind. Besprich dies bitte mit dem Rechtsexperten auf deinem Paket.
Eine Absichtserklärung (auch Letter of Intent genannt) drückt das starke Interesse an einer Zusammenarbeit der Parteien für ein spezifisches Projekt aus. Er wird in der Regel ganz zu Beginn der Verhandlungen unterzeichnet und dient als Überbrückung bis zur Unterzeichnung eines verbindlichen Vertrags.
Eine Vertraulichkeitsvereinbarung (auch Non-Disclosure-Agreement, kurz NDA, genannt) ist ein Vertrag, der zur Geheimhaltung sensibler Informationen verpflichtet. Sie schützt typischerweise vertrauliche Daten, Verhandlungsergebnisse und Dokumente vor unbefugter Weitergabe.




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