Gründung

Typischerweise gründen sich Startups in der Rechtsform der UG oder GmbH. Beide bieten den Gesellschaftern eine Haftungsbeschränkung. Die UG benötigt nur 1 € Stammkapital, die GmbH 25.000 €, wovon 12.500 € sofort einzuzahlen sind. Die GmbH genießt im Gegenzug ein höheres Standing am Markt.
Eine Gründer-Holding ist eine Gesellschaft, oft eine UG, welche die Gründeranteile an der Hauptgesellschaft (dem Startup) hält. Der betreffende Gründer wiederum hält 100% der Anteile an seiner Gründer-Holding.
Hauptbeweggrund für die Verwendung einer Gründer-Holding sind steuerliche Vorteile, wenn die Holding ihre Anteile an der Hauptgesellschaft (dem Startup) verkauft. Erfahre hierzu mehr auf deinem Rechtspaket sowie von unseren Rechts- und Steuerexperten.
Ja, das ist sogar das Standard-Prozedere. Bei dem Notar auf deinem Paket gründest du in einem einzigen (Online-)Termin zunächst die Gründer-Holdings und dann die Hauptgesellschaft.




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