Mitarbeiter

Es lassen sich grob folgende Mitarbeiterarten unterteilen: Arbeitnehmer (Arbeitsvertrag), Praktikanten (Praktikumsvertrag), Werkstudenten (Werkstudentenvertrag), Freelancer (Freelancer-Vertrag) und Berater (Beratervertrag).
Für die verschiedenen Tätigkeitsformen sind spezifische Verträge erforderlich: Arbeitnehmer (Arbeitsvertrag), Praktikanten (Praktikumsvertrag), Werkstudenten (Werkstudentenvertrag), Freelancer (Freelancer-Vertrag) und Berater (Beratervertrag). Je nach Mitarbeiter-Typ ergeben sich außerdem unterschiedliche steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Implikationen.
Es gibt verschiedene Formen der Mitarbeiterbeteiligung, wie z.B. ESOP, VSOP, echte Anteile und Genussrechte. Bei der Entscheidung für eine Form spielen in der Regel drei Faktoren eine Rolle: steuerliche Auswirkungen, Anziehungskraft auf Mitarbeiter und Implementierungsaufwand.
Am häufigsten verwenden Startups nach wie vor das VSOP. Doch auch Genussrechte haben sich zu einem beliebten Mittel entwickelt, da sich hier die steuerlichen Vorteile von echten Anteilen und die administrativen Vorteile von VSOPs verbinden lassen.




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